21.07.2020

Nur Vorteile für den Kunden

Ein Gespräch über den Wert von vernünftig kalkulierten Berufsunfähigkeits-Tarifen, die Leistungsprüfung bei Arbeitsunfähigkeit und den Moment, in dem Philip Wenzel seinen Kunden eine VOLKSWOHL BUND-Berufsunfähigkeitsversicherung empfiehlt.

  • Herr Wenzel, Sie sind ja nicht nur ausgewiesener Experte für Arbeitskraftabsicherung, sondern vermitteln auch noch selbst für die BSC GmbH in Kronach. Was müsste passieren, damit Sie Ihren Kunden noch öfter als bisher eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beim VOLKSWOHL BUND empfehlen?

    Eigentlich nicht viel, weil ihr ja insgesamt eine sehr gute BU-Versicherung habt.

  • Wie oft empfehlen Sie Ihren Kunden tatsächlich eine VOLKSWOHL BUND-BU?

    Sobald das Angebot preislich in den Top 5 auftaucht, tendiere ich stark dazu, auch den VOLKSWOHL BUND zu wählen. Das liegt zum einen daran, dass der Tarif handwerklich gut gemacht ist. Aber wichtiger ist mir, dass seine Aktuarinnen und Aktuare ganz offensichtlich das Hauptaugenmerk auf eine vernünftige Kalkulation und ein gesundes Kollektiv gelegt haben.

  • Sollte es nicht eigentlich anders herum sein? Sie ermitteln die besten infrage kommenden Tarife für Ihren Kunden und wählen aus diesen dann aus, welcher vom Preis am besten passt?

    Das ist wahr. Tatsächlich prüfe ich erst, welcher Versicherer die beste Annahme bietet. Dazu verschicken wir einen BSC-eigenen Fragebogen an die BU-Versicherer mit der Bitte um ein Votum. Wenn es mehr als eine gute Annahme gibt, prüfe ich die Bedingungen. Und wenn da dann mehrere Tarife auf vergleichbarem Niveau sind, entscheidet der Preis.

  • Sie halten – sehr zu recht – unsere BU für vernünftig kalkuliert und attestieren ihr ein gesundes Kollektiv. Wie kommen Sie zu der Einschätzung?

    Das schließe ich daraus, dass die BU-Versicherung eben nur bei ausgewählten Berufen günstiger als der Wettbewerb ist und die Bedingungen an vielen Stellen vorsichtiger geschrieben sind, als es dann in der Praxis gelebt wird.

  • Ersteres sehen wir nicht so. Unsere kürzlich veröffentlichte BUmodern ermöglicht günstige Angebote, auch im Vergleich mit den Mitbewerbern – und das vom Facharbeiter bis zum Akademiker. Bei Letzterem würde uns interessieren, welche aus Ihrer Sicht die „vorsichtigen“ Stellen sind.

    In den AVB steht beispielsweise bei der Arbeitsunfähigkeits-Klausel, dass ich zeitgleich zur Beantragung einer Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit auch die Leistung wegen Berufsunfähigkeit beantragen muss. Hier würde ich den BU-Antrag gerne optional sehen.

    Meiner Meinung nach wird die Aussage, dass der sogenannte Gelbe Schein für den Versicherer eine unwiderlegliche Vermutung darstellt und somit die Beantragung deutlich schneller und einfacher für den Kunden ist, durch die Forderung, gleichzeitig BU zu beantragen, ad absurdum geführt.

  • Das müssen Sie genauer erklären!

    Im BU-Leistungsfall muss der Versicherte die Krankheit über medizinische Befunde nachweisen und über eine ausführlich zu erstellende Tätigkeitsbeschreibung muss dann bewiesen werden, dass die Krankheit mich bei der Hälfte der Tätigkeit einschränkt.

    Klar, es verlangt niemand, den Beweis bis zum Ende zu führen. Aber für einen psychisch Erkrankten wäre selbst das Ausfüllen der Unterlagen nur schwierig zumutbar.

    Auch klar ist, dass es sinnvoll ist, auch ein paar Unterlagen zur BU einzufordern. Für den Versicherer, weil er anhand einer Krankschreibung nicht unbedingt prüfen kann, ob ein vereinbarter Ausschluss greifen würde.

  • Sie haben die aus unserer Sicht richtigen Gründe für den zeitgleichen BU-Antrag schon genannt: Der AU-Baustein hat in erster Linie die Aufgabe, dem Kunden schneller zu einer Leistung zu verhelfen, solange die BU-Prüfung andauert, zum Beispiel, weil noch Unterlagen fehlen oder wir auf die Berichte von Ärzten warten. Und natürlich möchten wir uns die im Versicherungsantrag gemachten Angaben und Sondervereinbarungen noch einmal ansehen und sie mit dem Status Quo abgleichen. Das sind wir der Versichertengemeinschaft schuldig, die schließlich auf unsere Beitragsstabilität baut, und dafür müssen wir in jedem Fall mit der regulären BU-Leistungsprüfung anfangen.

    Aus Kundensicht ist es sinnvoll, so schnell wie möglich auch die Leistung aus der BU zu beantragen. Denn diese Rente erhalte ich unbefristet, während die AU-Klausel „nur“ für 36 Monate leistet.

  • Genau. Schließlich möchten wir, dass die BU eine Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt, die dem Kunden ein dauerhaftes Einkommen sichert. Sie soll ja keine Krankenscheinversicherung werden.

    Gut finde ich übrigens, dass Schüler den AU-Baustein kostenfrei bis 20 mitversichert haben. Da wundert es mich dann eher, wieso ihr noch eine Schülerklausel habt. Die wird dadurch ja so gut wie überflüssig.

  • Meinen Sie mit Schülerklausel, dass bei Schülern die Schulausbildung als zuletzt ausgeübter Beruf gilt?

    Ganz genau. Corona hat ja bestätigt, was ich aus meiner Tätigkeit als Lehrer noch wusste. Eine Schulausbildung im regulären Unterricht könnte auch im Homeschooling stattfinden. Da wäre es einfacher, wenn der Schüler schlicht und einfach ein Beruf im Sinne der BU-Versicherung wäre. Also genau die Tätigkeiten, die ich zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt habe.

    Aber durch die Kombination mit der AU-Klausel ist der Schüler bei euch ja bis zu 36 Monate abgesichert. Und was länger dauert, dürfte dann auch so gravierend sein, dass ich der sonderpädagogischen Betreuung bedarf.

  • Die Arbeitswelten ändern sich, Berufsbiographien bleiben nur noch selten geradlinig. Darum gibt es in unserer BUmodern den Anspruch auf eine Berufswechselprüfung. Ist so eine Option in Ihrem Beratungsalltag wichtig?

    Ich finde das gut für den Kunden. Bisher hing es immer am Verhandlungsgeschick des Vermittlers, ob das klappt oder nicht. Ich halte das für ein großes Zugeständnis von Seiten des Versicherers. Denn eine Verschlechterung ist ja tatsächlich auch nicht möglich. Also nur Vorteile für den Kunden.

  • Was halten Sie von unserer neuen Regelung für Teilzeitbeschäftigte?

    Die neue Teilzeitklausel ist ein gutes Beispiel für die Vorsicht, die der VOLKSWOHL BUND walten lässt. Das finde ich für das Kollektiv ja gut und für den Einzelnen ist es immerhin eine Klarstellung. Aber da ich eh für 36 Monate Leistung aus der AU-Klausel erhalte, die ja nicht nach der Arbeitszeit fragt, bietet die Klausel keinen echten Mehrwert.

  • Das ist jetzt nicht ganz richtig, denn zum einen ist der AU-Baustein optional, nicht jeder Versicherte wählt ihn dazu. Und dann ist die AU-Leistung zeitlich befristet. Dagegen hat der Versicherte, der während der Elternzeit berufsunfähig wird, ein Anrecht auf eine dauerhafte BU-Leistung. Dass sie diese Sicherheit haben, und das automatisch und ohne Mehrbeitrag, ist vielen Kunden wichtig.

    Es ist insgesamt fraglich, ob ein Versicherer überhaupt Teilzeit anwenden darf. Denn grundsätzlich gilt ja auch bei Versicherten, die keinerlei Tätigkeit ausüben, der zuletzt ausgeübte Beruf. Es wäre da doch ungerecht, wenn der Kurzarbeit Arbeitende dem Entlassenen gegenüber benachteiligt wäre.

    Hinzu kommt, dass ein Beruf per Definition eine willentliche und auf Dauer ausgerichtete Entscheidung des Versicherten sein muss, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Davon kann bei Kurzarbeit, Elternzeit oder Pflege nicht die Rede sein. Ok, Kinder bekommt man willentlich, aber die Elternzeit ist grundsätzlich nicht auf Dauer angelegt.

  • Das kann man so sehen, aber eins ist doch unbestritten: Mit unserer Teilzeitregelung schaffen wir Klarheit. Sie wird nur einen Teil des Kollektivs betreffen, trotzdem wertet sie unser Produkt nochmal auf und liefert unseren Vertriebspartnern zusätzliche Argumente für unsere BU.

    Was ich aber an der Teilzeitklausel von euch richtig gut finde, ist die Möglichkeit, die Leistung im Verhältnis zu kürzen und dann ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder zu erhöhen. Das ist sehr im Sinne des Kunden und hilft auf jeden Fall!

  • Danke. Zum Schluß noch eine Frage: Was macht aus Ihrer Sicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung modern? Oder anders gefragt: Wenn Sie einen Wunsch frei hätten, mit dem Sie die BU insgesamt noch attraktiver machen könnten, welcher wäre das?

    Insgesamt fänd ich es toll, wenn die BU-Versicherung mehr von der reinen Absicherung im Leistungsfall wegkäme und mehr Unterstützung während der Laufzeit angeboten würde. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass der VOLKSWOHL BUND seine Kunden gerne zu chronischen Krankheiten beraten würde und wie man damit leben lernt. Oder ihn vielleicht auch mal bei einer Umschulung unterstützt. All das hilft dem Kunden, macht die Versicherung erlebbarer und unter Umständen vermeidet man damit ganz nebenbei einen teureren Leistungsfall.

Philip Wenzel ist Fachwirt für Versicherungen und Finanzen und betreut bei der BSC GmbH aus Kronach die biometrischen Risiken. Er veröffentlicht regelmäßig in der Fachpresse seine Bewertungen neuer Produkte aus dem Bereich Arbeitskraftabsicherung und Altersversorgung. Darüber hinaus beteiligt er sich an der Produktentwicklung verschiedener Lösungen der Arbeitskraftabsicherung.

Seit kurzem stellt er sein Fachwissen auf Worksurance, einem Informationsportal zur Arbeitskraftabsicherung, zur Verfügung.

Er wohnt mit seiner Frau und seinen beiden Töchtern in Kemnath in der Oberpfalz.

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