28.10.2020

Klassik modern noch attraktiver – Höhere Förderung für Geringverdiener

Gute Nachrichten für alle Arbeitgeber und Geringverdiener: Die innovative Altersvorsorge Klassik modern mit ihren drei Überschussverwendungen kann auch als arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung mit Geringverdienerförderung nach § 100 EStG abgeschlossen werden!

Und das Beste: Dank verbesserter Kriterien kommt die Förderung für noch mehr Arbeitnehmer infrage!

Was heißt das konkret?

Arbeitgeber, die jetzt einen Klassik modern-Vertrag für Ihre Arbeitnehmer abschließen, erhalten eine Förderung von 30 %, die mit der Lohnsteuerschuld verrechnet wird.

Wer erhält die Förderung?

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, um die Förderung zu erhalten:

  • Der Bruttomonatslohn des Arbeitnehmers darf maximal 2.575 EUR betragen – das ist höher als zuvor!
  • Der Arbeitgeberbeitrag darf mindestens 240 EUR, maximal 960 EUR im Jahr betragen.
  • Es muss sich um ein erstes Dienstverhältnis handeln.

Worauf noch warten? Die Förderung sollte sich keiner entgehen lassen!

Umfassend informiert, bestens beraten

Alle Informationen über Klassik modern finden Sie hier.

Überzeugen Sie Ihre Kunden von den Vorteilen und nutzen Sie im Gespräch diese Beratungsunterlage und dieses Infoblatt.

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