15.09.2021

RÜCKHALT – Die Pakete

RÜCKHALT ist die Perspektive für Ihre Hinterbliebenen und bietet Halt, wenn Sie es nicht mehr können. Sichern Sie ab, was Ihnen wichtig ist. Drei Pakete bieten dabei genau den Schutz, der zu Ihnen passt. RÜCKHALT ist DIE Risikolebensversicherung für Starter, Partner und Planer.

Starter – für Immobilienbesitzer und Unternehmer

(mit gleichbleibender oder gleichmäßig fallender Todesfallsumme)

Starter ist die leistungsstarke Absicherung für alle, die sich für den Fall schützen wollen, dass sie nicht mehr sind. Starter bietet einen vorläufigen Versicherungsschutz, eine automatische Erhöhung der Todesfallsumme auf Wunsch und Erhöhungsmöglichkeiten zu bestimmten Ereignissen.

Partner – für Familien und Paare

(mit gleichbleibender Todesfallsumme)

Partner bietet dank der Partner-Sicherheit einen starken Schutz für Paare und Familien. Zusätzlich zu dem Paket Starter bietet Partner die Möglichkeit zur Verlängerung des Schutzes, eine Erhöhungsmöglichkeit unabhängig von bestimmten Ereignissen und eine vorgezogene Leistung bereits zu Lebzeiten bei einer fortschreitenden unheilbaren Krankheit.

Planer – für Rundum-Absicherer

(mit gleichbleibender Todesfallsumme)

Planer ist das Paket für Rundum-Absicherer. Denn mit Planer gibt es, neben den Leistungen aus Starter und Partner, schon zu Lebzeiten eine zusätzliche Leistung bei bestimmten schweren Krankheiten und Pflegebedürftigkeit.

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2 Kommentare
  1. Manfred Schicke sagte:

    Besteht bei dem Tarif Planer neben den Versicherungsschutz bei Tod der VP, der Pflegebedürftigkeit und der Absicherung von schweren Erkrankungen
    auch die Möglichkeit eine Kapitalleistung, d.h. Geld zu erhalten ? Wie hoch sind die finanziellen Hilfen im Pflegefall und bei den schweren Erkrankungen
    bzw. welche Bedingungen gelten hierfür. ?

    Antworten
    • VOLKSWOHL BUND sagte:

      Hallo Herr Schicke,
      im Paket „Planer“ zahlen wir im Todesfall die vereinbarte Todesfallsumme als Kapitalleistung aus. Zusätzlich gibt es eine Leistung in Höhe von 10 % der Todesfallsumme bei Pflegebedürftigkeit oder einer dieser schweren Krankheiten: Krebs (inkl. Gehirntumor), Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Querschnittslähmung sowie Seh-, Hör- oder Sprachverlust. Alle genauen Definitionen zu Pflegebedürftigkeit und schweren Krankheiten finden Sie unter Punkt 4 in unseren Bedingungen.

      Viele Grüße,
      Ihr VOLKSWOHL BUND

      Antworten

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