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12.03.21
Philip Wenzel, Fachwirt für Versicherungen und Finanzen, betreut bei der BSC GmbH aus Kronach die biometrischen Risiken. Außerdem stellt er sein Fachwissen auf Worksurance, einem Informationsportal zur Arbeitskraftabsicherung, zur Verfügung. Zum Neustart von Plan D hat er sich die Pakete „Die 1“, „Die 2“ und „Die 3“ genau angeschaut und die Bausteine analysiert. Er findet: Die Tarife haben jetzt eindeutig mehr Leistung unter der Haube.
Weniger ist bekanntlich mehr. Das gilt selbstverständlich nicht immer und überall, aber für die neuen Tarife der Grundfähigkeits-Versicherung der Dortmunder auf jeden Fall. Denn aus den Tarifen „Die 9“, „Die 12“ und die „Die 15“ wurden im März „Die 1“, „Die 2“ und „Die 3“.
Und obwohl die Tarife mathematisch eindeutig abgenommen haben, hat der Leistungsumfang unter der Haube ebenso eindeutig zugenommen.
Pakete neu eingeteilt
Am auffälligsten ist aber zunächst mal die neue Einteilung der Pakete. Zuvor war diese nicht sofort zu verstehen, da sich recht elementare Grundfähigkeiten wie der Gebrauch eines Arms erst im Paket „Die 15“ auffanden. Jetzt sind bei „Die 1“ alle fundamentalen Grundfähigkeiten zu finden. Also Sehen, Sprechen, Hören, der Gebrauch einer Hand und eines Arms, die Fingerfertigkeit, Heben und Tragen, Stehen, Gehen, Sitzen, Treppensteigen, Knien, Bücken, aber auch Schreiben und das Gleichgewicht. Bei „Die 2“ findet sich zusätzlich die Herz- und Lungenfunktion, Geistige Leistungsfähigkeit und Eigenverantwortliches Handeln. „Die 3“ ergänzt das um eine Leistung bei schwerer Depression oder Schizophrenie.
Neu ist hier „nur“ das Heben und Tragen. Aber auch die schon bestehenden Auslöser wurden in Umfang und/oder Definition verbessert.
Beim Sehen ist nun klargestellt, dass die Einschränkung des Gesichtsfeldes in alle Richtungen gehen kann und beim Hören kann ich nun sowohl über die Tabelle der WHO als auch über die Einschätzung über die Ermittlung zu einem Grad der Behinderung die Leistung erreichen.
Beim Sprechen muss ich jetzt von einem unabhängigen Dritten verstanden werden und ein objektivierbarer Test dient als Nachweis.
Wasserhahn ist raus
Der Wasserhahn ist raus beim Gebrauch einer Hand, dafür kann ich jetzt über das Öffnen einer Flasche oder das Benutzen einer Schere den Nachweis führen. Damit ist die Beweglichkeit und Kraft hinreichend getestet. Außerdem beinhaltet dieser Auslöser auch das Greifen und Halten. Bei anderen Gesellschaften ist das Greifen eines Glases und das Halten für 5 Minuten ein eigener Auslöser. Hier ist er nun mit inbegriffen.
Bei der Fingerfertigkeit muss ich einen Reißverschluss öffnen oder eine Tür mit einem Zylinderschloss öffnen. Damit lässt sich der Pinzettengriff testen und gleichzeitig eine Beweglichkeit des Handgelenks. Ein bisschen Kraft ist auch dabei. Das gefällt mir sehr gut. Andere Auslöser testen bei der Fingerfertigkeit allein die Feinmotorik. Das scheint mir aber in der Überprüfung schwierig.
Schreiben auf dem Smartphone
Beim Auslöser Schreiben gefällt, dass sowohl das Schreiben mit Stift, als auch das Schreiben mit einer Bildschirmtastatur des Smartphones abgefragt wird. Es müssen 5 Wörter mit mindestens 10 Buchstaben sein. Ein unabhängiger Dritter muss die Wörter lesen können. Es wäre noch besser, wenn es einen Zeitwert gäbe. In der jetzigen Fassung kann sich der Schreiber theoretisch Tage an Zeit nehmen, um die 5 Wörter zu schreiben.
Der Gebrauch des Arms wurde erweitert. Bisher musste der Versicherte außerstande sein, den Arm seitwärts 10 Sekunden auf Schulterhöhe zu halten und nach vorne 10 Sekunden zu halten und in beide Richtungen zu drehen. Damit ist die Beweglichkeit des Gelenks schon gut abgeprüft. Jetzt gibt es auch die Möglichkeit, einen Nackengriff oder Schürzengriff nicht mehr zustande zu bringen. Vor allem der Schürzengriff, bei dem die Hände hinter dem Rücken zusammengeführt werden, prüft eine andere Beweglichkeit ab.
Wer mit der rechten oder der linken Hand 2 kg keine 5 m weit tragen kann, erhält Leistung wegen Verlust der Grundfähigkeit Heben und Tragen. Andere Anbieter verlangen, dass ich mit beiden Händen 5 kg tragen kann muss. Mathematisch sind das 2,5 kg pro Hand. Der Vorteil der anderen Regelung ist, dass ich sicher Leistung bekomme, wenn ich eine Hand vollständig verliere. Nach meiner Lesart würde das aber auch auf die Regelung zutreffen, in der ich 5 kg mit beiden Händen tragen muss. Trage ich die 5 kg nur mit einer Hand, trage ich sie nicht mit beiden Händen, wie es der Auslöser verlangt. Also müsste ich Leistung erhalten.
Eine tiefere Diskussion ist aber unnötig, da in der Regel hier schon andere Auslöser greifen sollten.
Pause beim Treppensteigen
Sitzen, Gehen, Stehen und Treppensteigen liegen auf Marktniveau. Mir persönlich gefällt, dass beim Gehen und Treppensteigen eine Pause von einer Minute definiert ist. Weniger gut gefällt mir hier, dass eine Unterarmgehstütze als Hilfsmittel zählen würde. Beim Treppensteigen ist eine Unterarmgehstütze nicht sonderlich hilfreich, aber beim Gehen würde ich mit nur einem Bein die 400 m schaffen können.
Beim Knien wird jetzt verlangt, mit beiden Knien den Boden zu berühren. Das Bücken ist in der Definition unverändert.
Der Gleichgewichtsinn bleibt inhaltlich unverändert. Auch die Herzfunktion und die Lungenfunktion. Bei der Geistigen Leistungsfähigkeit wird nun ein Katalog an möglichen Testverfahren aufgezählt. Das Eigenverantwortliche Handeln bleibt inhaltlich unverändert.
Im Paket 3 sind nun nicht nur schwere Depressionen, sondern auch noch Schizophrenie versichert.
Motorradfahren eingeschlossen
Der Baustein „Der Führerschein“ versichert nun auch das Motorradfahren, was in meinem Verständnis eine Fertigkeit ist, die man leichter verlieren kann als das Autofahren. Neu ist hier, dass eine freiwillige Abgabe des Führerscheins schon zur Leistung führt. Allerdings muss die Fahruntauglichkeit dennoch nachgewiesen werden. Das ist auch ok.
Wenn ich bei Vertragsabschluss noch keinen Führerschein habe und diesen aus gesundheitlichen Gründen nicht erwerben kann, führt das im Wortlaut nicht zur Leistung. Das könnte besser sein. Allerdings handelt es sich hierbei um einen Baustein und wer keinen Führerschein hat, schließt den Baustein einfach nicht ab. Bis zum 30. Lebensjahr kann ich den Baustein ohne Gesundheitsprüfung bis zu 12 Monate nach Führerscheinerwerb einschließen.
„Die Arbeit“ ist neu am Markt
Neu am gesamten Markt ist der Baustein „Die Arbeit“. Dieser leistet, wenn der Kunde 6 Monate keine 3 Stunden mehr am allgemeinen Arbeitsmarkt ein Einkommen erzielen kann. Bei diesem Baustein sind psychische Krankheiten nicht explizit ausgeschlossen. Das macht den Baustein vor allem dann interessant, wenn ich mit der Grundfähigkeitsversicherung tatsächlich eine Alternative zur BU-Versicherung verkaufen will.
Leistung im Todesfall
Außerdem gibt es eine Todesfallleistung. Der ultimative Verlust aller Grundfähigkeiten, quasi. Es wird eine Jahresrente gezahlt, wenn ein Leitungsfall eingetreten ist und dieser innerhalb von 5 Jahren zu Tod führt.
Unterm Strich mausern sich die Tarife der Dortmunder als echte Alternative und schließen zu der Top 3 am Markt auf. Besonders der Baustein „Die Arbeit“ ist vertrieblich sehr spannend.
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