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31.07.2020
Wir möchten, dass Sie uns verstehen. Deshalb erklären wir kurz und knapp die wichtigsten Begriffe aus der Branche.
Heute: „Hauptfälligkeit“ bzw. „unterjährige Hauptfälligkeit“ in der Kfz-Versicherung.
Die Hauptfälligkeit beschreibt das Datum, an dem die Versicherung beginnt und der Beitrag zu zahlen ist. Man findet dieses Datum auf dem Versicherungsschein. In der Kfz-Versicherung gibt es das ungeschriebene Gesetz, dass ein Versicherungsjahr gleich dem Kalenderjahr ist. So will man Einheitlichkeit schaffen.
Beginnt der Versicherungsvertrag also am 01.01.2021 und endet am 31.12.2021, ist die Versicherung am 01.01.2021 hauptfällig – auf Deutsch: Am 1. Januar muss bezahlt werden. In der Regel liegt die Kündigungsfrist bei 4 Wochen. Man muss in diesem Fall die Versicherung spätestens zum 30.11.2021 kündigen. Ansonsten verlängert sie sich automatisch um ein Jahr.
Aber, es gibt in der Kfz-Versicherung auch die Möglichkeit einer unterjährigen Hauptfälligkeit. Dann beginnt und endet die Versicherung im Laufe des Jahres. Konkret: Wird beispielsweise ein Vertrag am 16. Juli abgeschlossen, läuft er bis zum 15. Juli eines Folgejahres.
Das hat unter anderem den Vorteil, dass die Beiträge für Versicherungen über das Jahr verteilt werden können, und nicht alles zu Jahresbeginn fällig wird.
Unterjährige Hauptfälligkeiten sind auch bei unserer Kfz-Versicherung von prokundo möglich. Schauen Sie doch direkt mal rein.
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