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01.04.2020
Als Hunde- oder Pferdebesitzer ist klar: Sie lieben Ihren tierischen Begleiter und wollen sichergehen, dass auch Sie im Ernstfall rundum abgesichert sind.
Wenn der Hund den Jogger beißt oder das geliebte Pferd durchgeht, haften Sie als Tierhalter für die Schäden. Egal, ob der Schaden schuldhaft verursacht wurde oder nicht. Sie als Besitzer müssen alle entstehenden Kosten übernehmen. Krankenhauskosten, Schmerzensgeld, Lohnausfall – die möglichen Folgen können vielfältig sein. Da kommen schnell hohe Beträge zusammen.
Ja, denn Ihre private Haftpflichtversicherung gilt nicht für Hunde oder Pferde. Diese brauchen einen eigenen Vertrag mit der Tierhalterhaftpflicht.
Nein, kümmert sich jemand anderes um Ihren Hund, dann ist er durch Ihre Tierhalterhaftpflicht ebenfalls geschützt. Das heißt konkret: Geht jemand anders mit Ihrem Hund Gassi und während dieser Zeit passiert etwas, besteht trotzdem Versicherungsschutz.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch, wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts, zum Beispiel im Urlaub, einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt.
Gewerblich genutzte Tiere sind in der Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht mitversichert. Für diese Art muss eine andere Versicherung abgeschlossen werden.
Mietsachschäden sind alle Schäden, die ein Hund an gemieteten Räumen wie Mietwohnung oder Ferienwohnung oder gemieteten Sachen verursacht. Bei prokundo sind solche Schäden bis zu einer Höhe von 10.000.000 Euro versichert.
Von einem Vermögensschaden spricht man in der Regel dann, wenn jemand durch das Schadenereignis einen finanziellen Nachteil erleidet. Zum Beispiel dann, wenn jemand von einem Hund gebissen wird und anschließend 4 Wochen lang nicht arbeiten gehen kann und dadurch einen Verdienstausfall hat.
prokundo macht Versicherung bezahlbar. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde gibt’s schon ab 54,74 Euro pro Jahr, für Pferde bereits ab 78,54 Euro pro Jahr.
In Deutschland besteht keine generelle Versicherungspflicht für Hunde. Dies ist in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Nordrhein-Westfalen muss beispielsweise eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, wenn der Hund eine Körpergröße von 40 cm überschreitet. In Niedersachsen, Hamburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen müssen alle Hunde versichert werden.
Nein, bei prokundo besteht weder Leinen- noch Maulkorbzwang.
Auch in diesem Fall sichern wir Sie ab. Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie auchvor unberechtigten Schadenersatzansprüchen und prüft außerdem, ob überhaupt eine Schuld besteht.
Unsere Leistungen überzeugen Sie? Aber Sie sind noch woanders versichert? Kein Problem. Wir bieten Ihnen schon jetzt unseren Versicherungsschutz, sobald dieser über das Angebot Ihrer bestehenden Versicherung hinausgeht. Und das ohne zusätzliche Kosten für Sie!
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