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15.04.2020
Die BU-Versicherung schützt Versicherte immer dann, wenn sie ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Diese Gründe müssen aber nicht zwangsläufig schwerwiegend sein. Das zeigt unser Leistungsfall des Monats von einem Neurochirurgen.
Der Versicherte arbeitete als Chefarzt der Neurochirurgie. Patienten zu operieren, war ein fester Bestandteil seines Berufs. Dafür war er auf eine hervorragende Feinmotorik und ruhige Hände angewiesen. Als er an Parkinson erkrankte, war diese aber nicht mehr gegeben.
Im Alltag hatte der Versicherte keine starken Einschränkungen durch die Parkinson-Erkrankung. Zudem lassen sich die Symptome durch spezielle Medikamente und Therapien oft verbessern. Mit Anfang 50 konnte er seinen Beruf aber trotzdem nicht weiter ausüben. Denn für Patienten ist ein Chirurg mit zittrigen Händen ein unzumutbares Risiko.
Auf ein Einkommen muss der Neurochirurg aber nicht verzichten: Er hat mit einer BU-Versicherung beim VOLKSWOHL BUND vorgesorgt. Die vereinbarte BU-Rente erhält er in voller Höhe.
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