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22.04.2020
Welche Versicherung zahlt bei einem Unfall an der Tankstelle?
Bisher war das Tanken auf dem Arbeitsweg durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Dies wurde nun durch ein Urteil des Bundessozialgerichtes gekippt. Das Urteil B 2 U 9/18 R vom 30.01.2020 schränkt den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung weiter ein – zum Nachteil der Arbeitnehmer.
Dem Urteil zu Grunde liegt der Fall einer Arbeitnehmerin. Sie musste auf dem Heimweg von der Arbeit tanken, da ihre Tankfüllung andernfalls nicht mehr für den Weg ausgereicht hätte. An der Tankstelle rutschte sie auf einem Treibstoffleck aus. Die Folge: Ein komplizierter Bruch des Sprunggelenks. Da der Unfall auf dem direkten Arbeitsweg passiert war, forderte sie eine Leistung der Berufsgenossenschaft. Diese wollte jedoch nicht zahlen, woraufhin sich ein Rechtsstreit über mehrere Instanzen entwickelte. Am Ende stand die Niederlage der Arbeitnehmerin vor dem Bundessozialgericht (BSG). Dieses urteilte: Bei dem Unfall handelte es sich nicht um einen Arbeitsunfall nach § 8 Abs. 1 SGB VII. Das bedeutet konkret: Es gibt keine Kostenerstattung durch die Berufsgenossenschaft und die Klägerin geht leer aus.
Das Urteil begründete das BSG wie folgt: Das Tanken unterwegs stellt mehr als nur eine geringfügige Unterbrechung des versicherten Arbeitsweges dar. Stattdessen ist es als eine privatwirtschaftliche Verrichtung anzusehen, die nicht unter dem Schutz der Wegeunfallversicherung steht. Die Richter führten aus, dass ein Stopp zum Tanken – bei dem das Auto verlassen und die Tankstelle zum Bezahlen betreten wird – nicht „im Vorübergehen“ erledigt werden kann. Vielmehr handelt es sich dabei um eine von außen beobachtbare und deutlich vom direkten Weg unterscheidbare Handlungssequenz. Erst wenn diese Sequenz beendet ist und der Weg weiter fortgesetzt wird, ist der Unfallschutz wieder gegeben.
Schutz hätte in diesem Fall eine private Unfallversicherung geboten. Denn diese zahlt auch bei Unfällen, die in der Freizeit passieren – dazu gehört auch das Tanken auf dem Arbeitsweg. Tatsächlich passieren 70 % der Unfälle in der Freizeit – und bei keinem davon leistet die gesetzliche Unfallversicherung! Mit unseren Unfallversicherungen AusGleich und Gleichgewicht sind Sie in jeder Lebenslage bestens geschützt und müssen sich keine Sorgen mehr um die finanziellen Folgen eines Unfalls machen. Egal, ob dieser bei der Arbeit oder in der Freizeit passiert.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die am Arbeitsplatz, in der Schule, der Universität passieren. Auch sogenannte Wegeunfälle zwischen dem eigenen zu Hause und der Arbeitsstelle sind grundsätzlich durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Das gilt jedoch nur für den unmittelbaren Weg sowie kleine Umwege und geringfügige Unterbrechungen. Gründe für diese versicherten Umwege können beispielsweise sein:
Hält man unterwegs zur Arbeit beispielsweise noch schnell beim Supermarkt, ist man nicht gesetzlich unfallversichert, falls dabei etwas passiert.
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