Zahl der Woche: 5
Angestellte müssen in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre am Stück in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, um überhaupt einen Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente zu haben.
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Angestellte müssen in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre am Stück in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, um überhaupt einen Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente zu haben.