Zahl der Woche: 1961
Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren wurde, hat keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, sondern nur noch auf eine Erwerbsminderungsrente.
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Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren wurde, hat keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, sondern nur noch auf eine Erwerbsminderungsrente.